Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis (§ 611a BGB)
Nach der Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis wird ein nichtiger oder angefochtener Arbeitsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen für die Vergangenheit so behandelt, als wäre er fehlerfrei zustande gekommen. Maßgeblich ist dabei, dass der Vertrag in Vollzug gesetzt wurde. Für die Zukunft kann sich jede Partei durch einseitige Erklärung lösen.
Was versteht man unter der „Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis“?
Rechtsprechung & Quellen 3
- Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 20.A. 2021, § 3 RdNr. 194
- Löwisch/Caspers/Klumpp, Arbeitsrecht, 12.A. 2019, § 16 RdNr. 595