Definition · Öffentliches Recht

Legislative

Definition

Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt.

Erläuterung
Zur gesetzgebenden Gewalt — die die Gesetze verabschiedet — zählen sämtliche gesetzgebenden Organe auf Bundes- und Landesebene. Auf Bundesebene sind dies Bundestag und Bundesrat.
Kontext

Die drei Gewalten solltest Du kennen. Was versteht man unter der Legislative?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kingreen/Poscher, Grundrechte Staatsrecht II, 38.A. 2022, RdNr. 256 f.
  • Schmidt, Grundrechte, 26.A. 2021, RdNr. 87, 88.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.