Definition · Strafrecht

Lebensgefährdende Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB)

Definition

Eine Behandlung ist lebensgefährdend, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen.

Kontext
Definiere den Begriff „lebensgefährdende Behandlung“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Fischer, StGB, 66. A. 2019, § 224 RdNr. 27

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.