Definition · Zivilrecht

Landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 1 HGB)

Definition

Ein landwirtschaftliches Unternehmen (§ 3 Abs. 2 HGB) dient der Gewinnung und Verwertung organischer Rohstoffe durch Bearbeitung und Ausnutzung von Grund und Boden, einschließlich der mit der Bodennutzung verbundenen Tierhaltung.

Kontext
Definiere den Begriff „landwirtschaftliches Unternehmen“ (§ 3 Abs. 1 HGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Schmidt, in: MüKoHGB, 5.A. 2021, § 3 RdNr. 9

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.