Definition · Öffentliches Recht

Kunstbegriff, materieller (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG)

Definition

Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden.

Erläuterung

Neben dem materiellen Kunstbegriff werden außerdem der formale und der offene Kunstbegriff vertreten. Parallel angewandt werden alle vom BVerfG.

Kontext
Definiere Kunst nach dem „materiellen Kunstbegriff“ (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG):
Rechtsprechung & Quellen 4
Rechtsprechung
  • BVerfGE 30, 173; NJW 1971, 1645ff.
    BVerfG · 24.02.1971 · 1 BvR 435/68 · BVerfGE 30, 173; NJW 1971, 1645ff.
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Quellen
  • Epping, Grundrechte, 9.A. 2021, RdNr. 275
  • Kempen, in: Epping/Hillgruber, BeckOK-GG, 47.A. 2021, Art. 5 RdNr. 158

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.