Definition · Öffentliches Recht

Kunstbegriff, formaler (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG)

Definition

Das Wesentliche eines Kunstwerks besteht darin, dass es einem bestimmten Werktyp (Malerei, Bildhauerei, Dichtung, Schauspiel, Literatur etc.) zugeordnet werden kann.

Erläuterung

Daneben werden auch der materielle und der offene Kunstbegriff vertreten. Das BVerfG zieht sämtliche Begriffe parallel heran.

Kontext
Definiere Kunst nach dem „formalen Kunstbegriff“ (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG):
Rechtsprechung & Quellen 4
Rechtsprechung
  • BVerfGE 67, 213; NJW 1985, 261ff.
    BVerfG · 17.07.1984 · 1 BvR 816/82 · BVerfGE 67, 213; NJW 1985, 261ff.
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Quellen
  • Epping, Grundrechte, 9.A. 2021, RdNr. 276
  • Kempen, in: Epping/Hillgruber, BeckOK-GG, 47.A. 2021, Art. 5 RdNr. 159

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.