Definition · Strafrecht

Kundgabe (§ 185 StGB)

Definition

Zur Kundgabe gehört eine zur Kenntnisnahme durch einen anderen bestimmte ehrverletzende Äußerung (Kundgabehandlung), die vom Adressaten wahrgenommen werden muss (Kundgabeerfolg).

Kontext
Definiere den Begriff „Kundgabe“ (§ 185 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 28 RdNr. 20

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.