Definition · Zivilrecht

Kündigungsgrund, personenbedingter

Definition

Ein personenbedingter Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine geschuldete Arbeitsleistung aufgrund von Umständen, die an seine Person selbst anknüpfen, nicht mehr vertragsgemäß erbringen kann.

Kontext
Wann liegt ein personenbedingter Kündigungsgrund vor (§ 1 Abs. 2 Var. 1 KSchG)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rolfs, in: BeckOK ArbR, 66. Ed. 1.12.2022, KSchG § 1 RdNr. 100

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.