Kündigungsgrund, personenbedingter
Ein personenbedingter Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine geschuldete Arbeitsleistung aufgrund von Umständen, die an seine Person selbst anknüpfen, nicht mehr vertragsgemäß erbringen kann.
Rechtsprechung & Quellen 2
- Rolfs, in: BeckOK ArbR, 66. Ed. 1.12.2022, KSchG § 1 RdNr. 100