Definition · Strafrecht

Krankhafte seelische Störungen (§ 20 StGB)

Definition

Krankhafte seelische Störungen sind Geisteskrankheiten, deren körperliche Ursachen nachgewiesen sind (z.B. Paralyse = exogene Psychose) oder postuliert werden (z.B. Schizophrenie = endogene Psychose).

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einer „krankhaften seelischen Störung“ (§ 20 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 22 RdNr. 5 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.