Definition · Strafrecht

Konsumtion (vor § 52 StGB)

Definition

Ein Straftatbestand ist in einem anderen zwar nicht notwendig enthalten, die Tat trifft aber regelmäßig und typischerweise mit der Begehung einer anderen zusammen, sodass ihr Unrechts- und Schuldgehalt durch die schwerere Deliktsform mit erfasst und aufgezehrt wird.

Erläuterung
Kontext

Was versteht man unter „Konsumtion“?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht AT, 16.A. 2024, § 56 RdNr. 30ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.