Definition · Strafrecht

Kollektivbezeichnung – Kollektivbeleidigung (§ 185 StGB)

Definition

Sie richtet sich unter einer Kollektivbezeichnung gegen jeden einzelnen Angehörigen einer Personenmehrheit, wenn diese so aus der Allgemeinheit hervortritt, dass der Kreis der betroffenen Personen klar umgrenzt und die Zuordnung des einzelnen zweifelsfrei ist.

Kontext
Was ist eine „Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung“ (§ 185 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Lackner/Kühl/Kühl, StGB, 29. A. 2018, V § 185 - § 200 RdNr. 3

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.