Definition · Zivilrecht

Körperverletzung

Definition

Eine Körperverletzung ist jeder Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit.

Kontext
Was versteht man unter einer Körperverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Wagner, in: MüKo-BGB, 9.A. 2024, § 823 RdNr. 226ff.

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.