Definition · Strafrecht

Körperliche Misshandlung (§ 223 StGB)

Definition

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Kontext
Definiere den Begriff „körperliche Misshandlung“ (§ 223 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Fischer, StGB, 66. A. 2019, § 223 RdNr. 4

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.