Definition · Strafrecht

Kausalität, hypothetische (vor § 13 StGB)

Definition

Hypothetische Kausalität liegt vor, wenn die unterlassene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.

Erläuterung

Zu beachten bleibt: Sofern der Sachverhalt nicht von einer „mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ o.Ä. spricht, sondern Wendungen wie „es lässt sich nicht feststellen / klären...“ verwendet, gewinnt der Streit zwischen Risikoverringerungslehre und Vermeidbarkeitstheorie an Bedeutung!

Kontext

Definiere den Begriff der „hypothetische Kausalität“ bzw. der „Quasi-Kausalität“ im Strafrecht:

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht AT, 11.A. 2019, § 49 RdNr. 15 f.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.