Definition · Zivilrecht

Kaufmannseigenschaft bei Land- oder Forstwirtschaft Betreibenden (§ 3 Abs. 2 HGB)

Definition

Land- oder Forstwirtschaft Betreibende erhalten die Kaufmannseigenschaft entgegen § 1 Abs. 1 HGB nicht durch Betrieb eines Handelsgewerbes (§ 3 Abs. 1 HGB). Sie erhalten die Kaufmannseigenschaft, wenn das Gewerbe nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordert und die Firma im Handelsregister eingetragen ist (§ 3 Abs. 2i.V.m. § 2 S. 2 HGB) („Kann-Kaufmann“).

Kontext
Was versteht man unter „Kaufmannseigenschaft bei Land- oder Forstwirtschaft Betreibenden“ (§ 3 Abs. 2 HGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Merkt, in: Baumbach/Hopt HGB, 40.A. 2021, § 3 RdNr. 3

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.