Definition · Zivilrecht

Kaufmannseigenschaft bei Kleingewerbetreibenden (§ 2 S. 1 HGB)

Definition

Ein Kleingewerbetreibender ist Kaufmann, wenn er mit seiner Firma im Handelsregister eingetragen ist (§ 2 S. 1 HGB) („Kann-Kaufmann“). Sein Gewerbe wird mit der Eintragung einem Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB) gleichgestellt.

Kontext
Definiere den Begriff „Kaufmannseigenschaft bei Kleingewerbetreibenden“ (§ 2 S. 1 HGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Schmidt, in: MüKoHGB, 5.A. 2021, § 2 RdNr. 17

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.