Definition · Zivilrecht

Kaufmann kraft Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 1 HGB)

Definition

Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB) („Ist-Kaufmann“).

Kontext
Was versteht man unter einem „Ist-Kaufmann“ (§ 1 Abs. 1 HGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Merkt, in: Baumbach/Hopt HGB, 40.A. 2021, § 1 RdNr. 9

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.