Definition · Zivilrecht

Kapitalgesellschaften als Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB)

Definition

Kapitalgesellschaften wie die GmbH, AG und KGaA gelten kraft gesetzlicher Bestimmungen aufgrund ihrer Rechtsform als Handelsgesellschaften (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 3 Abs. 1 AktG, § 278 Abs. 3 AktG) („Form-Kaufmann“). Dies gilt unabhängig davon, ob ein Handelsgewerbe betrieben wird (§ 6 Abs. 2 HGB).

Kontext
Was versteht man unter „Kapitalgesellschaften als Handelsgesellschaften“ (§ 6 Abs. 1 HGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Bitter/Schumacher, Handelsrecht, 3.A. 2018, § 2 RdNr. 30

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.