Definition · Zivilrecht

Integritätsinteresse (§ 241 Abs. 2 BGB)

Definition

Das Integritätsinteresse ist das Interesse einer Partei am ungestörten Fortbestand ihrer rechtlich geschützten Güter.

Erläuterung

Zum Schutz des Integritätsinteresses des Vertragspartners treffen die Vertragsparteien (ungeschriebene) Schutzpflichten (etwa die Malerin, die beim Streichen auf die Möbel ihres Auftraggebers Rücksicht nehmen muss).

Kontext
Was versteht man unter dem „Integritätsinteresse“ (§ 241 Abs. 2 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 37

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.