Definition · Zivilrecht

Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. 1 Fall 1 BGB)

Definition

Beim Irrtum über den Erklärungsinhalt entspricht zwar der äußere Erklärungstatbestand dem Willen des Erklärenden, er irrt aber über die Bedeutung der Erklärung.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einem „Inhaltsirrtum“ (§ 119 Abs. 1 Fall 1 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Ellenberger, in: Palandt, 77.A. 2018, § 119 RdNr. 1, 11

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.