Definition · Öffentliches Recht

Inhaltsbestimmung

Definition

Eine Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts liegt vor, wenn die Behörde durch den Zusatz die Reichweite des beantragten Verwaltungsakts neu definiert.

Erläuterung
Eine Nebenbestimmung ist demgegenüber gegeben, wenn die Behörde den Kern des ursprünglichen Begehrens unberührt lässt und nur eine zusätzliche Regelung trifft. Bleibt die Hauptregelung ohne den Zusatz sinnvoll bestehen, so handelt es sich um eine Nebenbestimmung.
Kontext
Was versteht man – in Abgrenzung zu einer Nebenbestimmung (§ 36 VwVfG) – unter einer Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl. Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 20. Aufl. 2020, § 12 RdNr. 1ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.