Definition · Öffentliches Recht

Inhalts- und Schrankenbestimmung (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG)

Definition

Inhalts- und Schrankenbestimmungen sind generelle und abstrakte Festlegungen von Rechten und Pflichten durch den Gesetzgeber in Bezug auf die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten eigentumsrechtlichen Rechtspositionen für die Zukunft.

Kontext
Was versteht man unter „Inhalts- und Schrankenbestimmung“ (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 18.A. 2024, Art. 14 RdNr. 33.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.