Individuelles Hausrecht (§ 123 Abs. 1 StGB)
Das individuelle Hausrecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Befugnisse, über den Verbleib anderer Personen, innerhalb der dem Herrschaftsbereich einer Person zugeordneten, geschützten räumlichen Bereich, tatsächlich frei zu bestimmen.
Rechtsprechung & Quellen 2
- Feilcke, in: MüKo-StGB, 4. A. 2021, § 123 RdNr. 1ff.