Definition · Strafrecht

Individuelles Hausrecht (§ 123 Abs. 1 StGB)

Definition

Das individuelle Hausrecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Befugnisse, über den Verbleib anderer Personen, innerhalb der dem Herrschaftsbereich einer Person zugeordneten, geschützten räumlichen Bereich, tatsächlich frei zu bestimmen.

Kontext
Definiere den Begriff „individuelles Hausrecht“ (§ 123 Abs. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Feilcke, in: MüKo-StGB, 4. A. 2021, § 123 RdNr. 1ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.