Definition · Strafrecht

Hypothetische Reserveursache (vor § 13 StGB)

Definition

Eine hypothetische Reserveursache ist ein Umstand, der den Erfolg ebenfalls, aber zeitlich später herbeigeführt hätte und für die Kausalitätsfrage außer Betracht bleibt.

Kontext

Was versteht man im Strafrecht unter einer „hypothetischen Reserveursache“?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Eisele, in: Tübinger Kommentar, StGB, 31.A. 2025, Vor § 13 RdNr. 80. 

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.