Hypothetische Reserveursache (vor § 13 StGB)
Eine hypothetische Reserveursache ist ein Umstand, der den Erfolg ebenfalls, aber zeitlich später herbeigeführt hätte und für die Kausalitätsfrage außer Betracht bleibt.
Was versteht man im Strafrecht unter einer „hypothetischen Reserveursache“?
Rechtsprechung & Quellen 2
- Eisele, in: Tübinger Kommentar, StGB, 31.A. 2025, Vor § 13 RdNr. 80.