Definition · Öffentliches Recht

Hoheitliche Maßnahme (§ 35 S. 1 VwVfG)

Definition

Eine hoheitliche Maßnahme ist jedes einseitige öffentlich-rechtliche Handeln im Über-/Unterordnungs-Verhältnis.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einer „hoheitlichen Maßnahme“ (§ 35 S. 1 VwVfG)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 21.A. 2023, § 10 RdNr. 432 ff., 438

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.