Definition · Zivilrecht

Höchstpersönlichkeit

Definition

Der Grundsatz der formellen Höchstpersönlichkeit besagt, dass der Erblasser sein Testament persönlich errichten muss. Jede Form der Stellvertretung ist daher ausgeschlossen. Nach dem Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit muss der Erblasser zudem auch den wesentlichen Inhalt des Testaments selbst bestimmen. Das Verbot der Drittbestimmung verbietet daher, dass der Erblasser einem Dritten die Bestimmung über die Gültigkeit der Verfügung oder die Person des Bedachten überträgt.

Kontext

Was versteht man unter der „Höchstpersönlichkeit“ der letztwilligen Verfügung?

Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Brox/Walker, Erbrecht, 28.A. 2018, § 9 RdNr. 8 ff.
  • Frank/Helms, Erbrecht, 7.A. 2018, § 4 RdNr. 8
  • Leipold, Erbrecht, 22.A. 2020, § 10 RdNr. 278 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.