Definition · Strafrecht

Herstellen (§ 201a Abs. 1 StGB)

Definition

„Herstellen“ bedeutet das Hervorbringen einer Bildaufnahme und erfasst damit alle Handlungen zur Anfertigung einer Bildaufnahme mit technischen Mitteln durch die Speicherung des Motivs auf einem Datenträger.

Kontext
Definiere den Begriff „herstellen“ (§ 201a Abs. 1 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • BeckOK StGB/Heuchemer, 50. Ed. 01.05.2021, § 201a RdNr. 16

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.