Definition · Zivilrecht

Hauptleistungspflicht (vor § 241 BGB)

Definition

Die Hauptleistungspflicht ist die Pflicht zur Erbringung einer Leistung, die für das Schuldverhältnis typisch, d.h. prägend ist.

Erläuterung
Im Rahmen des Kaufvertrags zählt die Übergabe und Übereignung der Kaufsache zu den Hauptleistungspflichten auf Verkäuferseite (§ 433 Abs. 1 BGB); demgegenüber besteht die Hauptleistungspflicht des Käufers in der Zahlung des Kaufpreises (§ 433 Abs. 2 BGB).
Kontext
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Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 37

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.