Definition · Zivilrecht

Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB)

Definition

Ein Handelsgewerbe ist ein Gewerbe, das nach Art und Umfang eine kaufmännische Einrichtung erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB).

Kontext
Definiere den Begriff „Handelsgewerbe“ (§ 1 Abs. 2 HGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Merkt, in: Baumbach/Hopt HGB, 40.A. 2021, § 1 RdNr. 22

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.