Definition · Zivilrecht

Handelsgesellschaft (§ 6 Abs. 1 HGB)

Definition

Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB) sind solche, die auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind, oder denen diese Eigenschaft per Gesetz zugewiesen wird.

Kontext
Definiere den Begriff „Handelsgesellschaft“ (§ 6 Abs. 1 HGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Bitter/Schumacher, Handelsrecht, 3.A. 2018, § 2 RdNr. 28

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.