Definition · Zivilrecht

Haftungsbegründende Kausalität

Definition

Die haftungsbegründende Kausalität ist der Ursachenzusammenhang zwischen der Handlung und der Rechtsgutsverletzung.

Erläuterung
Im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität prüft man dann die Äquivalenztheorie (conditio-sine-qua-non), die Adäquanztheorie und den Schutzzweck der Norm.
Kontext

Was versteht man unter der haftungsbegründenden Kausalität?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Wagner, in: MüKo-BGB, 9.A. 2024, § 823 RdNr. 70ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.