Definition · Zivilrecht

Grundsatz des Typenzwangs (vor § 854 BGB)

Definition

Numerus clausus des Sachenrechts: Im Sachenrecht können nur die gesetzlichen Regelungen angewendet werden, da dieses abschließend normiert ist. Diese Einschränkung der Privatautonomie ist durch die Absolutheit des Sachenrechts gerechtfertigt und gewährleistet die gebotene Rechtssicherheit und Praktikabilität.

Kontext

Was versteht man unter „Grundsatz des Typenzwangs“?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Helms/Zeppernik, Sachenrecht I, 6.A. 2024, RdNr. 11.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.