Definition · Zivilrecht

Grundsatz der Absolutheit (vor § 854 BGB)

Definition

Dingliche Rechte wirken gegenüber jedermann. Das heißt: Sie richten sich gegen jeden, schützen vor jedem und sind von jedem zu beachten.

Kontext

Was versteht man unter „Grundsatz der Absolutheit“?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Helms/Zeppernik, Sachenrecht I, 6.A. 2024, RdNr. 2.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.