Definition · Zivilrecht

Globalzession (§ 398 BGB)

Definition

Die Globalzession ist eine besondere Form der Abtretung, bei der der Zedent dem Zessionar alle oder zumindest sämtliche gegenwärtige und zukünftige Forderungen gegenüber einem Drittschuldner zur Sicherheit abtritt.

Erläuterung
Zur Einprägung dient folgender Merksatz: "Der Zedent flennt, der Zessionar schreit Hurra!"
Kontext
Was versteht man unter einer „Globalzession“ (§ 398 BGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Lieder, in: BeckOGK-BGB, Stand: 1.11.2021, § 398 Rdnr.321

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.