Definition · Strafrecht

Gesundheitsschädigung (§ 223 StGB)

Definition

Eine Schädigung der Gesundheit ist das Hervorrufen oder Steigern eines, wenn auch nur vorübergehenden pathologischen Zustands, unabhängig davon, ob das Opfer zuvor gesund war oder ob eine Vorschädigung bestand.

Kontext
Definiere den Begriff „Gesundheitsschädigung“ (§ 223 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Fischer, StGB, 66.A. 2019, § 223 RdNr. 8

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.