Definition · Öffentliches Recht

Gesetzgebungskompetenz (vor Art. 70 Abs. 1 GG)

Definition
Die Gesetzgebungskompetenz ist das Recht zur Gesetzgebung. Wer die Gesetzgebungskompetenz hat, ist also berechtigt, Gesetze zu erlassen. Mithin wird durch die Gesetzgebungskompetenz die Zuständigkeit für die Gesetzgebung geregelt.
Erläuterung
Synonym verwendbar sind statt „Gesetzgebungskompetenz" auch die Bezeichnungen „Gesetzgebungszuständigkeit" oder „Gesetzgebungsbefugnis".
Kontext
Definiere den Begriff der „Gesetzgebungskompetenz“ (Art. 70-74 GG):
Rechtsprechung & Quellen 4
Quellen
  • Herold, in: Chiofalo/Kohal/Linke, Staatsorganisationsrecht, 2022, 370, 370
  • Morlok/Michael, Staatsorganisationsrecht, 5.A 2021, RdNr. 461
  • Will, Staatsrecht I, 2021, § 10 RdNr. 1

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.