Definition · Öffentliches Recht

Gesetz, materielles (vor Art. 76 ff. GG)

Definition

Gesetze im rein materiellen Sinne sind untergesetzliche Rechtsnormen, die durch die Verwaltung erlassen werden.

Erläuterung
Gesetze im materiellen Sinne sind nach allgemeinem Verständnis alle abstrakt-generellen Regelungen mit Außenwirkung, also Verbindlichkeitsanspruch ggü. den Normadressaten, die ein Träger hoheitlicher Gewalt erlassen hat. Erfasst sind regelmäßig auch die Parlamentsgesetze. Wird der Begriff materielles Gesetz verwendet, ist damit aber typischerweise ein rein materielles Gesetz gemeint — also eine untergesetzliche Rechtsnorm (Rechtsverordnung oder Satzung).
Kontext
Was versteht man unter einem rein „materiellen Gesetz“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Guckelberger, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11.A. 2023, § 7 RdNr. 5

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.