Definition · Öffentliches Recht

Gesetz, formelles (vor Art. 76 ff. GG)

Definition

Gesetze im formellen Sinn sind Gesetze, die von der Legislative in dem verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden.

Erläuterung
Zu den formellen Gesetzen zählen sowohl die vom Bundestag erlassenen als auch die von den Landtagen entsprechend den jeweiligen Landesverfassungen verabschiedeten Gesetze.
Kontext
Was versteht man unter einem „formellen Gesetz“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Guckelberger, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11.A. 2023, § 7 RdNr. 3 f.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.