Definition · Zivilrecht

Geschäftsgrundlage, Wegfall der (§ 313 Abs. 1 BGB)

Definition
Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage liegt vor, wenn sich nach Vertragsschluss Umstände schwerwiegend ändern, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind.
Kontext
Definiere den Begriff „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ (§ 313 Abs. 1 BGB):
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Martens, in: BeckOGK-BGB, 1.10.2021, § 313 RdNr. 104 ff.
  • Weiler, Schuldrecht AT, 5.A. 2020, § 32 RdNr. 10

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.