Geschäftsanmaßung
Von Geschäftsanmaßung spricht man, wenn der Geschäftsführer weiß, dass er ein fremdes Geschäft führt (sog. Fremdgeschäftsführungsbewusstsein) und dieses ausschließlich als eigenes Geschäft führen möchte (sog. Eigengeschäftsführungsabsicht).
Wann liegt eine Geschäftsanmaßung vor?
Rechtsprechung & Quellen 2
- F. Schäfer, in: MüKo BGB, 9.A. 2023, § 687 RdNr. 25ff.