Definition · Öffentliches Recht

Gerichtliches Verfahren (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 GG)

Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 GG
Definition
Das gerichtliche Verfahren meint die verfahrensmäßige Behandlung von Rechtsstreitigkeiten durch die staatlichen Gerichte, einschließlich des Vollstreckungsrechts und des Gerichtskostenrechts.
Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter dem „gerichtlichen Verfahren“ (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 GG)?
Rechtsprechung & Quellen 4
Normen
Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 GG
Quellen
  • Kämmerer, Staatsorganisationsrecht, 4.A 2022, § 6 RdNr. 16
  • Will, Staatsrecht I, 2021, § 10 RdNr. 27
  • Windthorst, in: Gröpl/Windthorst/v. Coelln, Studienkommentar GG, 5.A 2022, Art. 74 GG RdNr. 11-12

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.