Definition · Strafrecht

Geistige Behinderung (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

Definition
Eine geistige Behinderung ist eine der Geisteskrankheit an Gewicht gleichstehende Einschränkung der intellektuellen Fähigkeiten.
Kontext
Definiere den Begriff „geistige Behinderung“ (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Nomos, Taschen-Definitionen, 2. A. 2014, S. 167

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.