Definition · Öffentliches Recht

Gefahrenverdacht

Definition

Ein Gefahrenverdacht ist gegeben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die lediglich den Verdacht einer Gefahr begründen, aber eine objektive Gefahrenlage nicht tragen. In Fällen des Gefahrenverdachts muss die handelnde Behörde sich auf Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung (Gefahrerforschung) beschränken.

Kontext

Definiere den Begriff „Gefahrenverdacht“:

Rechtsprechung & Quellen 1
Quellen
  • Schmidbauer, in: Schmidbauer/Steiner, Polizeiaufgabengesetz Polizeiorganisationsgesetz 6.A 2023, Art. 11 RdNr. 63ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.