Definition · Öffentliches Recht

Gefahr, latente

Definition

Eine latente Gefahr ist eine bereits bestehende Sachlage, die sich erst nach Hinzutreten weiterer Umstände zu einer konkreten Gefahr entwickelt. Man kann von einer „schlummernden“ Gefahr sprechen.

Kontext

Definiere den Begriff „latente Gefahr“:

Rechtsprechung & Quellen 1
Quellen
  • Graulich, in: Listen/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 7.A. 2021, RdNr. 156.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.