Definition · Öffentliches Recht

Gefahr im Verzug

§ 42 Abs. 1 S. 1 PolG
Definition

Gefahr im Verzug liegt vor, wenn das vorherige Einholen der gesetzlich vorgesehenen richterlichen Anordnung den Erfolg der Maßnahme gefährden würde.

Erläuterung
Kontext

Was versteht man unter „Gefahr im Verzug“ im Polizeirecht?

Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
§ 42 Abs. 1 S. 1 PolG
Quellen
  • Graulich, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 7.A. 2021, RdNr. 152.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.