Gefahr, erhebliche
Eine erhebliche Gefahr bedeutet eine konkrete Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut - z.B. den Bestand des Staates, das Leben, die Gesundheit, die körperliche Freiheit oder einen nicht unwesentlichen Vermögenswert.
Definiere den Begriff „erhebliche Gefahr“ im Polizeirecht:
Rechtsprechung & Quellen 1
- Graulich, in: Listen/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 7.A. 2021, RdNr. 150.