Definition · Öffentliches Recht

Gefahr, Anscheinsgefahr

Definition

Eine Anscheinsgefahr ist eine Sachlage, bei der die handelnde Behörde zum Zeitpunkt ihres Handelns bei verständiger Würdigung des objektiven Sachverhalts vernünftigerweise eine Gefahrenlage annehmen durfte, obwohl in Wirklichkeit keine Gefahr vorlag, wie sich nachträglich herausstellte.

Kontext

Definiere den Begriff „Anscheinsgefahr“:

Rechtsprechung & Quellen 1
Quellen
  • Schmidbauer, in: Schmidbauer/Steiner, Polizeiaufgabengesetz Polizeiorganisationsgesetz 6.A 2023, Art. 11 RdNr. 69.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.