Definition · Strafrecht

Gefährliches Werkzeug - abstrakt-objektiv Betrachtung (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)

Definition

Als gefährliches Werkzeug ist ein Gegenstand anzusehen, der im Fall seines Einsatzes gegen Personen aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit die Eignung besitzt, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man nach Auffassung des BGH unter einem „gefährlichen Werkzeug“ iSd § 244 Abs. 1 Nr. 1a Alt. 2 StGB (abstrakt-objektiv)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Fischer, StGB, 72.A. 2025, § 244 RdNr. 13ff.
  • Schmitz, in: Münchener Kommentar, StGB § 244 RdNr. 17.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.