Gefährliches Werkzeug - abstrakt-objektiv Betrachtung (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)
Als gefährliches Werkzeug ist ein Gegenstand anzusehen, der im Fall seines Einsatzes gegen Personen aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit die Eignung besitzt, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Rechtsprechung & Quellen 3
- Fischer, StGB, 72.A. 2025, § 244 RdNr. 13ff.
- Schmitz, in: Münchener Kommentar, StGB § 244 RdNr. 17.