Definition · Strafrecht

Gebäude (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Definition

Ein Gebäude ist ein durch Wände und Dach umschlossener Raum, der dem Schutz von Menschen oder Sachen dient und mit dem Boden fest verbunden ist.

Kontext
Definiere den Begriff „Gebäude“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • MüKoStGB/Schmitz, 4. A. 2021, § 243 RdNr. 16

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.