Definition · Strafrecht

Garant (§ 13 StGB)

Definition

Eine Garantenstellung ist die rechtliche Pflicht zur Überwachung einer Gefahr (=Überwachergarantenstellung) oder zur Bewahrung eines bestimmten Gutes vor beliebigen Gefahren (=Beschützergarantenstellung).

Erläuterung

So fungiert etwa der Hundehalter als Überwachergarant für die von der Gefahrenquelle „Hund" ausgehenden Gefahren. Demgegenüber sind Eltern Beschützergaranten ihrer minderjährigen Kinder.

Kontext
Was versteht man unter einer „Garantenstellung“ (§ 13 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 36 RdNr. 26

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.